Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in der Gem. Weil, auf der BAB 5, in Höhe km 807,200, Karlsruhe-Basel festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 100 km/h. Die mit Messung mit Lasergerät PoliScan Speed und Foto dokumentierte die Übertretung von 40 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung
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