Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Seybruch, auf der B 191, Abs. 250, St. 2.251, FR Dömitz die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät TraffiStar S 330 stat. Geschwindigkeit mit Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 79 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg
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