In Weinsberg, auf der BAB 6 in Höhe km 642,350, Fahrtrichtung MA-N wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten wurde. Gemessen wurden 132 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Weinsberg übersandte Anhörung
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.