In Weinsberg, auf der BAB 6 in Höhe km 642,350, Fahrtrichtung MA-N wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten wurde. Gemessen wurden 132 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3D Messung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Weinsberg übersandte Anhörung

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