Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Herborn, auf der BAB 45, Hanau – Dortmund, bei km 142,706 mit 57 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 157 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung

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