Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Wöbbelin / Funkamt, im Abs. 010, bei km 1,388, Ri. Wöbbelin
um 35 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Speedophot RADAR digital 85 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim erließ Bußgeldbescheid
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