Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, auf der Bundesstraße 46, auf der Fleher Brücke, bei Kilometer 75,136, Fahrtrichtung Neussdie zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 109 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät Vitronic PoliScan F1 HP festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides.Erhöhtes Bußgeld wegen Voreintragung Fahreignungsregister
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Düsseldorf
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