Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kaufungen, B 7, bei km 4,4, Fahrtrichtung Kassel, am 18.04.2016 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 18 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Koaxialkabelmessung 78 km/h. Beweisfoto liegt vor.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
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