Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Irschenberg, BAB 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, Höhe km 9.694, linke Spur um 23 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 103 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 , Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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