Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flur Elterlein, auf der S 258, Zwönitzer Str. Kreuzungsbereich (stationär), FR Zwönitz 37 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 107 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandt.
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