Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Hagen, auf der BAB 45, bei km 30,180, Fahrtrichtung Frankfurt um 18 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeit begangen. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: TraffiStar S330, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hagen
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