Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Süd, auf der B 27, stadteinwärts, kurz nach Körschtalbrücke, in Richtung Stuttgart-Degerloch, Albplatz die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 110 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Sensormessung, mit Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.