Der erforderliche Abstand wurde in Penzing, auf der A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, km 3,499 bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h nicht eingehalten. Statt des nötigen Abstandes von 53,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 22,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3, Video, Foto festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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