Bei einer Geschwindigkeit von 128 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Bielefeld, auf der Bundesautobahn A 2, bei km 325,127, RF Hannover nicht eingehalten. Der Abstand betrug 28,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragebogen für Fahrzeughalter / Fahrzeugmieter
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