Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 48, bei km 25,980, Gemeinde Koblenz, FR Koblenz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 92 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic Trailer, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wegen einer Ordnungswidrigkeit wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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