Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Stadt Lorch, OT Lorchhausen, auf der Rheinallee, ggü. Nr. 17, Richtung Kaub um 28 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt und führte zur Eröffnung eines Bußgeldverfahrens. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 88 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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