Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 04.10.2015 in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, km 194,851, München – Karlsruhe um 28 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Sensormessung 148 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffi Star, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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