Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 26.08.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Neuenstein, A7, km 356,150, Richtung KS-FD  um 28 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung 128 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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