In 74613, Öhringen-Unterohrn, Neustadter Straße, geg.101, Rtg. Öhringen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 81 km/h mit Messung mit Lasergerät, Foto bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Öhringen übersandte Formular Anhörung

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