Auf der BAB 10, in Höhe km 168,7, in FR Hamburg wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 31 km/h überschritten. Gemessen wurden 91 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung 

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