In Wörth, Gem. Wörth, auf der BAB 65, in Höhe km 159.018, FR Karlsruhe  wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 81 km/h, bei zulässigen 60km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto. Bußgeld: 70,00 €.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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