Auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 108 km/h bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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