In Bielefeld, B 66n, Lagesche Str., km 3,6, stadtauswärts Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden 84 km/h mit Lasergerät, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Anhörungsbogen
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