In Saulheim, Gem. Saulheim, L 401, Höhe Tankstelle, FR Nieder-Olm wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden 80 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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