In 74196, Neuenstadt, auf der L 1088, Höhe Kocherbergwerk, bei km 0,37, Richtung Oedheim  wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden 100 km/h bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle:

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