In Fuhlenrüe, auf der Dorfstraße, B 206, Höhe Hebammenweg wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 7 km/h überschritten. Gemessen wurden 57 km/h mit Sensormessung , bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Zeugenfragebogen
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