Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wallerstein, auf der B 25, Abschnitt 425, bei km 1,0, Ri. Nördlingen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 145 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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