Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Kinding, auf der BAB 9, Ri. Berlin, im Ab. 840, im Bereich von km 1,87, (Kindinger Berg) wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 102 km/h, bei zulässigen 80 km/h, um 22 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- Messgerät: ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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