Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Pettstadt, auf der B 505, im Abschnitt 280, in Höhe km 2,6, Richtung A 3 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 125 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 25 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- , Foto, Messgerät: Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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