Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 49525, Lengerich / NRW, auf der L 555, Ladberger Straße, i. H. Gaststätte Beumer-Stöppel um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 96 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
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