Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Bonn, auf der A 565, bei km 8,96, RF AD Bonn-Nordost um 38 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ergab 118 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn übersandte Formular Anhörung
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