Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Lüneburg, B 4 / B 209, Abschnitt 750, Station 0,3, FR Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 114 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h festgestellt. Die Messung mit TraffiStar S 350 dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 34 km/h mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandt.

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