Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Herten, auf der Ewaldstr., Höhe Fußgängerbrücke, FR Nord um 27 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 77 km/h. Beweismittel: Messgerät G1 TraffiStar S 350
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Herten übersandte Vordruck Anhörung
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