Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Wietzendorf, K 12, Bahnhofstraße, Wietzendorf, VR Ortsmitte, km 13,654 um 28 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 78 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidekreis übersandte Formular Anhörung
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