Bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h wurde der erforderliche Abstand von 62,90 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, bei km 100,450, Hannover LK/BK, in der Gem. Groß Santersleben  nicht eingehalten. Der Abstand betrug 35,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Video-Band-Aufzeichnung festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen

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