Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 65,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 47,00 m in Bielefeld, BAB A 2, bei km 337,500, RF Dortmund wurde bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS – Messung mit Foto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragebogen für Fahrzeughalter / Fahrzeugmieter
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