Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 15, in Höhe km 9,0, in FR AS Vetschau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 82 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor ergab 22 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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