Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dätgen, A 7, km 84,300, in Rtg. Flensburg mit 26 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 146 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogenbogen wurde von Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandt.
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