Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Krefeld, auf der A 57, in Höhe km 66.402, RF Köln, außerhalb geschlossener Ortschaften, um 45 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 145 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Krefeld übersandte Formular Anhörung
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