Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Windhagen, BAB 3, km 41,9, Gem. Windhagen, FR Frankfurt M. Windhagen, BAB 3, km 41.9, Gem. Windhagen, Frankfurt M.,,außerhalb geschlossener Ortschaften, zulässige Höchstgeschwindigkeit ,Lasergerät, Foto mit 42 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 166 km/h. Beweismittel: Lasergerät, Foto,

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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