Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf Matheweg, K 56, Höhe Hausnummern 74-78, in 33378, Rheda-Wiedenbrück die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 27 km/h, bei erlaubten 70 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 97 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren
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