Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Grafschaft, auf der BAB 61, bei km 178,080, Gem. Grafschaft, FR Köln wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 130 km/h. Beweismittel: Messung mit Videobandaufzeichnung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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