Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Hoch-Massenheim, auf der BAB 3, bei km 155,425, Ri. FFM. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 135 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen

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