Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 62, in Höhe km 188,3, Gem. Reichweiler, FR Trier ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h. Beweismittel: Messung mit ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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