Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-Zuffenhausen, auf der B 10, bei der Stahlhochbrücke, FR stadteinwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage Traffispot-S mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 26 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 76 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Anhörung
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