Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 73614, Schorndorf, auf der B 29, in Fahrtrichtung Stuttgart wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 120 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Schorndorf übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot
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