Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 111, im Bereich von km 0,65, in FR Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 126 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Formular Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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