Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der L 200, Gem. Hornbek, Fahrtrichtung Roseburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 86 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Kreis Herzogtum Lauenburg übersandte Formular Anhörung.
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