Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 14197, Berlin, auf der BAB 100 Nord ,Ausfahrt Überbauung Schlangenbader Straße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin

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