Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bingen, Gem. Bingen, BAB 60, km 45,9, FR Gensingen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 83 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.
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