Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Edingen-Neckarhausen, auf der B 656, in Höhe km 6,925, Heidelberg – Mannheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 51 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät  PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von  Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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